Lehrende: Prof. Dr. Franziskus von Heereman
Veranstaltungsart:
Seminar
Orga-Einheit: Fachbereich Theologie
Anzeige im Stundenplan:
TH_MA_M23-4a
Anrechenbar für:
Inhalt und Informationen zum Kurs:
Selbstsein vor Gott. Sören Kierkegaards „Die Krankheit zum Tode“ (1849).
Kierkegaards „Krankheit zum Tode“ gehört zu den wichtigsten Werken der Religionsphilosophie. Der Mensch ist „ein Verhältnis, das sich zu sich selbst verhält“, und sein Zielpunkt ist es, sich „durchsichtig in jener Macht, die es setzte“, zu „gründen“. Dagegen steht die „Krankheit zum Tode“: Das Selbst will "verzweifelt es selbst sein" oder "verzweifelt nicht es selbst sein", und das eine wie das Andere impliziert eine spezifische Form des Verzweifelns an Gott. Eine messerscharfe und ungeheuer tiefgehende Analyse sich verschließender Freiheit und der Wege ihrer Öffnung, die auch für Spiritualität und Seelsorge hilfreiche Einblicke bereithält.
Kompetenzen:
Die Studierenden können
• die wichtigsten gegenwärtigen Herausforderungen für den christlichen Glauben benennen,
• den christlichen Glauben in Verantwortung vor der Tradition und im Horizont aktueller Grundsatzdebatten argumentativ darlegen,
• die besprochenen philosophischen Fragestellungen darlegen, kritisch diskutieren und ihre Bedeutung für die christliche Theologie aufzeigen.
Literatur:
S. Kierkegaard, Die Krankheit zum Tode, Stuttgart 1997 (= Reclam Heft [gelbe reihe - reclams-universal-bibliothek nr. 9634], neu ca. 5,- €).
Leistungsnachweis:
Aus M23 sind sechs Seminare zu wählen. Davon müssen fünf mit Noten für schriftliche Seminararbeiten (je 4,5 ECTS-Punkte) und ein Seminar mit einer aktiven Teilnahme (1,5 ECTS-Punkte) abgeschlossen werden. Je eine schriftliche Seminararbeit muss aus der biblischen (M23-1a, M23-1b), historischen (M23-2), praktischen (M23-6a, M23-6b, M23-7a, M23-7b) Theologie und zwei aus der systematischen Theologie / Philosophie (M23-3, M23-4b, M23-5 und M23-4a) stammen und eine aktive Seminarteilnahme kann frei gewählt werden. 24 ECTS-Punkte werden bei Abschluss des Moduls gutgeschrieben.
In den Seminaren aus dem Angebot von M 23 sind folgende Seminarleistungen als Mindestleistungen für die Vergabe von 4,5 ECTS-Leistungspunkten zu erbringen:
(1) Ein Vortrag in der Seminarveranstaltung sowie
(2) Eine schriftliche Seminararbeit im Umfang von mind. 10-15 Seiten.
Seminar kann auch als M24-B04a mit 3 ECTS-Leistungspunkten für einen qualifizierten Leistungsnachweis oder 1,5 ECTS-Leistungspunkten für eine aktive Teilnahme gewertet werden.
|