TH_MA_M04-5 Einführung in das Kirchenrecht

Veranstaltungsdetails

Lehrende: Dr. Scholastika Häring OSB

Veranstaltungsart: Vorlesung

Orga-Einheit: Fachbereich Theologie

Anzeige im Stundenplan: TH_MA_M04-5

Anrechenbar für:

Inhalt und Informationen zum Kurs:
".... und das Heil der Seelen vor Augen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muß." Can. 1752 CIC

Das Zweite Vatikanische Konzil hat in seiner Dogmatischen Konstitution Lumen Gentium die Kirche als das pilgernde Volk Gottes umschrieben. Kirche als Volk Gottes hatte und hat schon von deren Anfängen her ein konkrete und strukturierende Bedeutung. Für die Kirche gilt wie für jede Gemeinschaft: wo immer sich Menschen versammeln, bildet sich Recht. Das Recht der Kirche hat sich im Laufe der Jahrhunderte ausgeformt und verfestigt. Die Geschichte des Kirchenrechtes gilt es deshalb mit in den Blick zu nehmen, wenn man den heutigen Codex Iuris Canonici (CIC) kennen lernen und verstehen will. Dessen Aufbau und tragende Prinzipien des kirchlichen Rechts sollen erörtert und vorgestellt werden.

Kirchliches Recht stößt zugleich nicht selten auf Kritik und es wird – aus Unkenntnis – als lebensfremd angesehen. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil haben einige Autoren, selbst im katholischen Bereich, die Legitimität der Existenz des Kirchenrechts in Zweifel gezogen. Von großer Bedeutung für die Wirksamkeit des Kirchenrechts sind deshalb die theologische Grundlegung und die Abgrenzung vom staatlichen Recht. In dem Bemühen, kirchliches Recht theologisch zu verankern, sind im Laufe der Jahrhunderte verschiedene Ansätze entwickelt worden. Diese Ansätze und die theologische Verortung des kirchlichen Rechts sollen gleichfalls Gegenstand der Vorlesung sein.

Kompetenzen:
Die Studierenden können


  • den Begriff „Recht" beschreiben und anhand von Strukturelementen überprüfen,
  • die historische Entwicklung des Kirchenrechts aufzeigen,
  • die tragenden Grundprinzipien des Kirchenrechts verstehen,
  • mit den verschiedenen Quellen des Kirchenrechts und besonders den CIC von 1983 umgehen.

Literatur:
Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes, Lateinisch-deutsche Ausgabe mit Sachverzeichnis, herausgegeben im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz, ..., Kevelaer Verlag Butzon & Bercker , 8., aktualisierte und verbesserte Auflage 2017.
Sabine DEMEL, Das Recht fließe wie Wasser. Wie funktioniert und wem nützt das Kirchenrecht?, Regensburg 2017.

 

Leistungsnachweis:
Semesterbegleitende Erstellung eines Portfolios:

In den Einführungsvorlesungen (Modul 01-05) werden von Ihnen verschiedene Formen des Leistungsnachweises erwartet. In Modul 04 handelt es sich dabei um ein Portfolio. Diese für Sie gewiss neue Form unterscheidet sich von den klassischen Leistungsnachweisen wie schriftliche oder mündliche Prüfung oder der Erstellung eines Referates.

Das Portfolio umfasst ca. 15 Seiten und besteht aus zwei Teilen.

1. Den ersten Teil bearbeiten Sie während des Semesters. Sie erstellen eine persönliche Dokumentation Ihres Lerngewinns aus den beteiligten Vorlesungen (ca. 10 Seiten). Man kann es vergleichen mit einem Lerntagebuch, in dem Sie Alles für Sie Wichtige und Neue festhalten und auch erste Schwerpunkte Ihres Interesses benennen. In der Gestaltung sind Sie nahezu frei. Für diesen Teil des Portfolios geben wir Ihnen lediglich eine Aufgabe mit:

Stellen Sie aus Ihrer Sicht den „praktisch-theologischen Bezug“ der beteiligten Fächer aus Modul 04 dar: Sehen Sie Zusammenhänge? Gibt es gemeinsame Ziele? Was ist das Besondere? Was interessiert Sie speziell?

2. Am Ende des Semesters erhalten Sie durch Auslosung zusätzlich eine Fragestellung aus einem der 5 beteiligten Fächer. Diese beantworten Sie in einer bis zu 5-seitigen Ausarbeitung. Sie erhalten Ihre zugeloste Aufgabe in der letzten Vorlesung in M 04-2 beim Modulverantwortlichen, Prof. Dr. Reuter.

Es gehört zum Leistungsnachweis, dass Sie den ersten Teil im laufenden Semester erarbeiten und den zweiten Teil in der darauf folgenden vorlesungsfreien Zeit. Das gesamte Portfolio ist spätestens am 31.03. abzugeben.

Die Bewertung Ihres Portfolios erfolgt durch den Dozenten/die Dozentin, in dessen/deren Fach Sie Teil 2 erstellt haben.

Scheuen Sie sich nicht, sich von den Dozentinnen und Dozenten bei der Erstellung Ihres Portfolios beraten und begleiten zu lassen.

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende
1 Sa, 11. Nov. 2017 08:00 14:45 Hörsaal 2 Dr. Scholastika Häring OSB
2 Sa, 25. Nov. 2017 08:00 14:45 Hörsaal 2 Dr. Scholastika Häring OSB
3 Sa, 13. Jan. 2018 08:00 14:45 Hörsaal 2 Dr. Scholastika Häring OSB
4 Sa, 27. Jan. 2018 08:00 14:45 Hörsaal 2 Dr. Scholastika Häring OSB
Übersicht der Kurstermine
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
Lehrende
Dr. Scholastika Häring OSB