TH_MA_M09-5 Eherecht

Veranstaltungsdetails

Lehrende: Dr. iur. can. Michaela Lomb

Veranstaltungsart: Vorlesung

Orga-Einheit: Fachbereich Theologie

Anzeige im Stundenplan: TH_MA_M09-5

Anrechenbar für:

Inhalt und Informationen zum Kurs:
Die Vorlesung behandelt das geltende kanonische Eherecht und seine theologischen Grundlagen. Dabei kommen aktuelle und praxisrelevante Einzelprobleme zur Sprache wie: kirchliche Ehehoheit, Verhältnis von kirchlich-normativem und gesellschaftlich-faktischem Ehekonzept sowie von kirchlicher und ziviler Eheschließung, interkonfessionelle und interreligiöse Eheschließung. Seitenblicke auf das Recht der katholischen Ostkirchen und die Ordnung der Ehe in anderen Konfessionen schärfen die Konturen des kodikarischen Eherechts und machen aufmerksam auf ökumenische Möglichkeiten und Grenzen.

Kompetenzen:
Die Studierenden können
• den Zusammenhang von staatlicher und kirchlicher Normsetzung in dem Feld des Eherechts entwickeln;
• in einem wichtigen Feld späterer pastoraler Praxis im Kontext der Ehevorbereitung eherechtliche Grundkenntnisse charakterisieren;
• die divergent verlaufende Normierung im Bereich des Eherechts der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften umschreiben.

Literatur:
LÜDICKE, Klaus (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici. Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Essen 1984 ff., cc.1055-1165
LÜDICKE, Klaus, „Dignitas connubii". Die Eheprozeßordnung der katholischen Kirche. Text und Kommentar (=BzMK 42), Essen 2005.
PRADER, Josef / REINHARDT, Heinrich J. F., Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis. Orientierungshilfen für die Ehevorbereitung und Krisenberatung. Hinweise auf die Rechtsordnungen der Ostkirchen und auf das islamische Eherecht, 4., vollst. neu bearb. Aufl, Essen 2001.

Leistungsnachweis:
Schriftliche Modulabschlussprüfung (180 Minuten):
Die Studierenden können zwei Kurse des Moduls (außer Eherecht), in denen sie geprüft werden wollen, bei der Prüfungsanmeldung frei wählen. Prüfer oder Prüferinnen stellen mindestens zwei Prüfungsfragen/-themen pro Kurs zur Auswahl. Zudem ist eine modulübergreifende Frage aus einer Auswahl von mindestens zwei Fragen zu beantworten. Die Modul-Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Noten aus den beiden Kursen und der Note für die übergeordnete Frage.

Eherecht: Übungsaufgaben als prüfungsrelevante Studienleistung (bestanden/nicht bestanden). Das Modul gilt erst als abschlossen, wenn dieser Nachweis vorliegt. Frist: Semesterende.

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende
1 Fr, 25. Okt. 2019 16:00 19:30 Hörsaal 2 Dr. iur. can. Michaela Lomb
2 Sa, 26. Okt. 2019 08:30 16:50 Hörsaal 1 Dr. iur. can. Michaela Lomb
3 Fr, 10. Jan. 2020 16:00 19:30 Hörsaal 2 Dr. iur. can. Michaela Lomb
4 Sa, 11. Jan. 2020 08:30 16:50 Hörsaal 1 Dr. iur. can. Michaela Lomb
Übersicht der Kurstermine
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
Lehrende
Dr. iur. can. Michaela Lomb