TH_MA_M10-5 Kirchliches Verfassungsrecht

Veranstaltungsdetails

Lehrende: Dr. iur. can. Michaela Lomb

Veranstaltungsart: Vorlesung

Orga-Einheit: Fachbereich Theologie

Anzeige im Stundenplan: TH_MA_M10-5

Anrechenbar für:

Inhalt und Informationen zum Kurs:
In der Vorlesung über das kirchliche Verfassungsrecht geht es um die Grundfragen der kirchlichen Verfassung, um Zuordnung und Zugehörigkeit zur Kirche, die Rechtsstellung der Gläubigen, um das Verhältnis von gemeinsamem und besonderem Priestertum, die institutionellen Organe der katholischen Kirche, insbesondere des Westens (Lateinische Kirche) auf den Ebenen von Gesamtkirche, Teilkirchen (Diözesen), Teilkirchenverbänden und Pfarren, um die auf diesen Ebenen bestehenden Ämter und Dienste sowie die jeweiligen synodalen Einrichtungen.

Kompetenzen:
Die Studierenden können
• die rechtshistorischen Grundlagen der kirchlichen Verfassung beschreiben und ihre wichtigsten Rechtsinstitute illustrieren;
• die rechtliche Dimension der Katholischen Kirche und ihrer Verantwortungsträger auf den verschiedenen Organisationsebenen identifizieren;
• weltweite und diözesane Strukturelemente innerhalb synodaler Prozesse zuordnen und präsentieren.

Literatur:
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, begr. von Joseph Listl, Hubert Müller, Heribert Schmitz, 3., vollst. neu bearb. Aufl. hrsg. von Stephan Haering, Wilhelm Rees, Heribert Schmitz, Regensburg, 2015, 255-767.
Peter Krämer, Kirchenrecht II: Ortskirche - Gesamtkirche, Stuttgart 1992 (Kohlhammer Studienbücher Theologie 24,2): 9-45 u. 71-147;
Winfried Aymans / Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. II: Verfassungs- und Vereinigungsrecht, Paderborn - München - Wien - Zürich, 13. Aufl. 1997, 1-181; 182-452.

Leistungsnachweis:
Schriftliche Modulabschlussprüfung (180 Minuten):
Die Studierenden können zwei Kurse des Moduls (außer Kirchliches Verfassungsrecht), in denen sie geprüft werden wollen, bei der Prüfungsanmeldung frei wählen. Prüfer oder Prüferinnen stellen mindestens zwei Prüfungsfragen/-themen pro Kurs zur Auswahl. Zudem ist eine modulübergreifende Frage aus einer Auswahl von mindestens zwei Fragen zu beantworten. Die Modul-Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Noten aus den beiden Kursen und der Note für die übergeordnete Frage.

Kirchliches Verfassungsrecht: Übungsaufgaben als prüfungsrelevante Studienleistung (bestanden/nicht bestanden). Das Modul gilt erst als abschlossen, wenn dieser Nachweis vorliegt. Frist: Semesterende.

 

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende
1 Mo, 11. Mai 2020 08:30 16:50 Dr. iur. can. Michaela Lomb
2 Di, 12. Mai 2020 16:00 19:30 Dr. iur. can. Michaela Lomb
3 Fr, 19. Jun. 2020 16:00 19:30 Dr. iur. can. Michaela Lomb
4 Sa, 20. Jun. 2020 08:30 16:50 Dr. iur. can. Michaela Lomb
Übersicht der Kurstermine
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
Lehrende
Dr. iur. can. Michaela Lomb