TH_MA_M13-4 Sakramentenrecht

Veranstaltungsdetails

Lehrende: Dr. iur. can. Michaela Lomb

Veranstaltungsart: Vorlesung

Orga-Einheit: Fachbereich Theologie

Anzeige im Stundenplan: TH_MA_M13-4

Anrechenbar für:

Inhalt und Informationen zum Kurs:
Die Vorlesung bietet einen problemorientierten Überblick über das Sakramentenrecht des Codex Iuris Canonici von 1983 und des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990. Behandelt werden Begründung und Funktion des Sakramentenrechts sowie die Bedingungen für die gültige und erlaubte Spendung der einzelnen Sakramente. Dabei werden auch praktisch bedeutsame und kontrovers diskutierte Probleme aus kanonistischer Sicht besprochen.

Kompetenzen:
Die Studierenden können
• die theologischen Grundlagen der kirchenrechtlichen Normen im Bereich der Sakramentenspendung vermitteln,
• das Zusammenspiel von Beachtung kirchenrechtlicher Voraussetzungen und entschiedener Vorbereitung auf den Empfang der Sakramente begründen,
• die interkonfessionellen Implikationen der Sakramentenspendung aus kirchenrechtlicher Perspektive problematisieren.

Literatur:
Ahlers, Reinhild/Gerosa, Libero/Müller, Ludger/Correcco, Eugenio (Hrsg.), Ecclesia a sacramentis. Theologische Erwägungen zum Sakramentenrecht, Paderborn 1992.

Krämer, Peter, Kirchenrecht. Band 1: Wort - Sakrament - Charisma (Kohlhammer Studienbücher Theologie), Stuttgart 1992.

Olschewski, Jürgen, Das Recht auf Sakramentenempfang. Zur Entwicklung eines Fundamentalrechtes der Gläubigen vom Konzil von Trient bis zur Gegenwart (Adnotationes in ius canonicum 6), Frankfurt am Main 1998.

Stubenrauch, Thomas, Wer ist Träger der Liturgie? Zur Rezeption des II. Vatikanischen Konzils im Codex Iuris Canonici von 1983 (Trierer Theologische Studien 68), Trier 2002.

Riedel-Spangenberger, Ilona, Die Sakramente der Initiation in der kirchlichen Rechtsordnung. Eine Untersuchung zur ekklesialen und rechtlichen Bedeutung von Taufe, Firmung und Eucharistie in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und in der nachfolgenden Rechtsentwicklung, hrsg. v. Heribert Hallermann, Paderborn 2009 (Kirchen- und Staatskirchenrecht 10).

Leistungsnachweis:
Schriftliche Modulabschlussprüfung (180 Minuten):
Die Studierenden wählen bei der Prüfungsanmeldung aus M13-1 und M13-3 einen Kurs und aus M13-2, M13-4 und M13-5 einen weiteren Kurs aus, in denen sie geprüft werden wollen. Prüfer oder Prüferinnen stellen mindestens zwei Prüfungsfragen/-themen pro Kurs zur Auswahl. Bei der Berechnung der Modul-Endnote wird die Note aus M13-1 oder M13-3 doppelt und die Note aus M13-2, M13-4 oder M13-5 einfach gewertet.

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende
1 Fr, 8. Mai 2020 16:00 19:30 Dr. iur. can. Michaela Lomb
2 Sa, 9. Mai 2020 08:30 16:50 Dr. iur. can. Michaela Lomb
3 Fr, 19. Jun. 2020 16:00 19:30 Dr. iur. can. Michaela Lomb
4 Sa, 20. Jun. 2020 08:30 16:50 Dr. iur. can. Michaela Lomb
Übersicht der Kurstermine
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
Lehrende
Dr. iur. can. Michaela Lomb