TH_MA_M04-2 Einführung in das Kirchenrecht

Veranstaltungsdetails

Lehrende: Dr. Rainer Autsch SAC

Veranstaltungsart: Vorlesung

Orga-Einheit: Fachbereich Theologie

Anzeige im Stundenplan: TH_MA_M04-2

Anrechenbar für:

Inhalt und Informationen zum Kurs:
Die Kirche und das Recht stehen nicht selten in einem emotional begründeten Widerspruch. Was hat die Botschaft des Evangeliums mit dem Phänomen „Recht“ zu tun? Ist das Recht nicht vielmehr ein ungeliebter Hemmschuh jeder kirchlichen Seelsorge? Ausgehend von einer notwendig theologischen Grundlegung des Kirchenrechts gibt die Vorlesung einen Überblick über wesentliche Komponenten des Kirchenrechts, u.a. zur kirchlichen Rechtsgeschichte, zu methodischen Fragen, zum Aufbau des Codex Iuris Canonici sowie zu kirchlichen Rechtsstrukturen und Rechtsinstrumenten, wie sie im Liber I des Codex Iuris Canonici (Allgemeine Normen) dargeboten werden.

Kompetenzen:
Die Studierenden können
• die Begriffe „Recht“ und "Gesetz" beschreiben und strukturell überprüfen,
• die notwendig theologische Grundlegung des Kirchenrechts nachweisen,
• die tragenden Grundprinzipien des Kirchenrechts illustrieren,
• die historische Entwicklung des Kirchenrechts aufzeigen,
• die wesentliche Vollzüge rechtlichen Handelns in der Kirche erläutern.

 

Literatur:
RHODE, ULRICH, Kirchenrecht (= Kohlhammer Studienbücher Theologie 24), Stuttgart 2015, hier §§ 1-12 (S. 15-79).

Quelle:
Codex Iuris Canonici, auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus, in: AAS 75 (1983) pars II. Dt. Übers.: Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes. Lateinisch-deutsche Ausgabe mit Sachverzeichnis, Kevelaer 92018.

Weitere Literatur:

•AYMANS, WINFRIED / MÖRSDORF, KLAUS, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici. Bd. I. Einleitende Grundfragen und Allgemeine Normen, Paderborn 131991.
•HAERING, STEPHAN / REES, WILHELM / SCHMITZ, HERIBERT (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, hier §§ 1-14, 3-251.
•LÜDICKE, KLAUS, Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Loseblattsammlung, Essen 1984ff, hier Bd. I, cc. 1-144.
•VON CAMPENHAUSEN, AXEL / RIEDEL-SPANGENBERGER, ILONA / SEBOTT, REINHOLD (Hrsg.), Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, 3 Bde., Paderborn 2000-2004.

Leistungsnachweis:
Weil die praktisch-theologischen Einführungsvorlesungen „Pastoraltheologie", „Religionspädagogik" und „Liturgiewissenschaft" im gleichen Semester stattfinden, werden sie auch gemeinsam in Form eines schriftlich anzufertigenden Portfolios abgeprüft. Das Portfolio (maximal 15 Seiten) setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

Der erste Teil (ca. 10 Seiten) wird während des Semesters erstellt. Jede/r Studierende hält im Verlaufe des Semesters schriftlich fest, wo er/sie im Blick auf die drei Fächer Zusammenhänge, Gemeinsamkeiten, Überschneidungen, Unterschiede, Besonderheiten oder Eigenheiten erkennt. Alle Wahrnehmungen/Überlegungen sollen in die Beantwortung folgender zwei Leitfragen münden:
1. Wieso macht es Sinn, alle drei Fächer nicht als biblische, historische, philosophische oder systematische, sondern als „praktisch-theologische" Fächer zu bezeichnen? Inwiefern sind es tatsächlich „praktische" Fächer?
2. Was begeistert mich besonders an diesen drei Fächern?

Der zweite Teil (ca. 5 Seiten) wird erst am Semesterende erstellt. Hierzu entscheidet sich jede/r Studierende für eines der drei Fächer, aus dem er/sie dann vom jeweiligen Dozenten/der jeweiligen Dozentin eine einzige Fragestellung erhält, die sich auf den im Semester behandelten Stoff bezieht. Die Beantwortung der Frage soll auf maximal 5 Seiten, die dem eigenen Portfolio hinzugefügt werden, erfolgen. Dieses muss bis zum 31. März des jeweiligen Wintersemesters bei dem/der Dozent/in abgegeben werden, der/die die „Zusatzfrage" gestellt hat. Die Benotung des gesamten Portfolios erfolgt durch den/die Dozent/in des gewählten Faches. Dabei wird nicht nur Wert auf die Darstellung fachlicher Inhalte, sondern auch auf persönliche Positionierungen sowie auf die wissenschaftliche Form des Portfolios gelegt!

Weil die Einführungsvorlesung des praktisch-theologischen Faches" Kirchenrecht" in einem anderen Semester gelesen wird, gehört es nicht zum Portfolio. Jeder Studierende hat daher in dieser Einführungsvorlesung eine semesterbegleitende Leistung zu erbringen, die nicht benotet wird und dementsprechend nicht in die Note des Portfolios eingeht.

Nähere Erläuterungen zur Erstellung des Portfolios erhalten die Studierenden von der Modulverantwortlichen am Beginn des Semesters.

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende
1 Mo, 3. Mai 2021 13:15 16:50 ONLINE Dr. Rainer Autsch SAC
2 Mo, 17. Mai 2021 13:15 16:50 ONLINE Dr. Rainer Autsch SAC
3 Mo, 31. Mai 2021 13:15 16:50 ONLINE Dr. Rainer Autsch SAC
4 Mo, 14. Jun. 2021 13:15 16:50 ONLINE Dr. Rainer Autsch SAC
5 Mo, 28. Jun. 2021 13:15 16:50 Hörsaal 2 Dr. Rainer Autsch SAC
6 Mo, 12. Jul. 2021 13:15 16:50 Hörsaal 2 Dr. Rainer Autsch SAC
Übersicht der Kurstermine
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
Lehrende
Dr. Rainer Autsch SAC