Lehrende: Dr. Carsten Barwasser OP
Veranstaltungsart: Vorlesung
Orga-Einheit: Fachbereich Theologie
Anzeige im Stundenplan: TH_MA_M10-2
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Inhalt und Informationen zum Kurs: Ausgehend von den Kirchen-Konstitutionen sowie dem Ökumenismusdekret des 2. Vatikanischen Konzils werden in der Vorlesung die zentralen Begriffe und Leitgedanken katholischer Ekklesiologie dargestellt. Dies soll neben einer Klärung des Selbstverständnisses auch der Sensibilität für Fragen der „immer notwendigen Reform der Kirche" wie auch des ökumenischen Dialogs dienen.
Kompetenzen: Die Studierenden können • die zentralen Begriffe und Leitgedanken der katholischen Ekklesiologie des Zweiten Vatikanums zuordnen, • diese Begriffe und Leitgedanken theologie- und kirchengeschichtlich einordnen und verantwortlich deuten, • bestehende Fragen kirchlicher Reform und ökumenischer Auseinandersetzung benennen und Perspektiven / Herausforderungen für einen Klärungsweg skizzieren, • Grundzüge einer pallottinisch inspirierten Ekklesiologie darstellen und auf ihre gesamtkirchliche Bedeutung hin hinterfragen und entfalten.
Literatur: Boff, Leonardo: Kirche: Charisma und Macht, Düsseldorf 1985. Kasper, Walter: Katholische Kirche. Wesen – Wirklichkeit – Sendung. Freiburg i. Br. 2011. Kehl, Medard: Die Kirche. Eine katholische Ekklesiologie, Würzburg 21993 Delgado, Mariano / Sievernich, Michael (Hrsg.): Die großen Metaphern des Zweiten Vatikanischen Konzils. Freiburg i. Br. 2013. Koch, Kurt: Entweltlichung und andere Versuche, das Christliche zu retten. Augsburg 2012. Werbick, Jürgen: Kirche. Ein ekklesiologischer Entwurf für Studium und Praxis, Freiburg i. Br. u.a. 1994.
Leistungsnachweis: Schriftliche Modulabschlussprüfung (180 Minuten): Die Studierenden können zwei Kurse des Moduls (außer Kirchliches Verfassungsrecht), in denen sie geprüft werden wollen, bei der Prüfungsanmeldung frei wählen. Prüfer oder Prüferinnen stellen mindestens zwei Prüfungsfragen/-themen pro Kurs zur Auswahl. Zudem ist eine modulübergreifende Frage aus einer Auswahl von mindestens zwei Fragen zu beantworten. Die Modul-Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Noten aus den beiden Kursen und der Note für die übergeordnete Frage. Kirchliches Verfassungsrecht: Übungsaufgaben als prüfungsrelevante Studienleistung (bestanden/nicht bestanden). Das Modul gilt erst als abschlossen, wenn dieser Nachweis vorliegt. Frist: Semesterende.