Doktorandinnen und Doktoranden, die nach der Promotionsordnung vom 23.07.2008 eingeschrieben sind, können längstens fünf Jahre nach in Kraft treten der neuen Promotionsordnung (23.06.2016) noch nach dieser alten Promotionsordnung promovieren. Auf Antrag können sie nach der neuen Promotionsordnung promoviert werden.
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